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  1. Die Förderung erfolgt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und einem auf die besonderen Anforderungen festgelegten Lese-Rechtschreib-Förderplan.
  2. Sie wird in Kleingruppen mit maximal drei Teilnehmern durchgeführt.
  3. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs Monaten fest abgeschlossen. Der erste Monat gilt als (zu bezahlende) Probezeit mit beiderseitigem Rücktrittsrecht. Wird der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils einen Monat.
  4. Das Training umfasst wöchentlich zwei Stunden an zwei verschiedenen Wochentagen. Pro Termin werden 50 Minuten angesetzt.
  5. Versäumt ein Teilnehmer eine Stunde, besteht kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder Nachholen der Stunde. Ist ein Kind länger als zwei Wochen krank, setzt die Bezahlung aus. Wird jedoch unsererseits eine Förderstunde abgesagt, muss diese nachgeholt oder rückvergütet werden.
  6. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Stunden statt, bei den sog. „beweglichen Ferientagen“ gilt die Regelung für den Schulverband Glückstadt.
  7. Das Honorar für das Lese-Rechtschreibtraining beträgt monatlich, also 12-mal pro Jahr, 139 € und wird jeweils zum 1. des Monats per Lastschrift eingezogen. In diesem Honorar sind alle weiteren Tests, Elterngespräche, Übungsmaterialien und eine Haftpflichtversicherung innerhalb der Therapieeinrichtung enthalten.
  8. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.